Schadengutachten

Auf dieser Seite erhalten Sie sämtliche Informationen zum Thema Schadengutachten bei KFZ Unfallschäden

Definition Schadenersatz

Eine Entschädigung (oder Schadenersatz) ist eine Leistung, inbesondere eine Geldleistung, die zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen geleistet wird [Wikipedia Entschädigung].

Ihr Anrecht auf Schadensersatz ist im Bürgerlichen Gesetzbuch folgendermaßen festgelegt:

§249 BGB Absatz 1: „Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre“.

§249 BGB Absatz 2: „Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. …“.

Ergo muss bei einem unverschuldeten KFZ Unfall bzw. Schaden der Geschädigte in dem Maße entschädigt werden, als wäre das Ereignis nie eingetreten. Dabei müssen die Kosten für die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands vom Unfallverursacher bzw. deren Versicherung übernommen werden. Ein Geschädigter kann und darf neben dem Schaden am Fahrzeug auch weiterführende Ansprüche geltend machen.

Erstattbare Kosten bei KFZ Unfallschäden

Ein Geschädigter eines Unfallschadens hat anrecht auf Erstattung sämtlicher Kosten, soweit sie tatsächlich angefallen sind. Diese wären unter Anderem:

  • Bergungskosten
  • Abschleppkosten
  • Entsorgungskosten
  • Transportkosten
  • Standkosten
  • An- und Abmeldekosten
  • Reparaturkosten
  • Umbaukosten
  • Nutzungsausfall
  • Mietwagenkosten
  • Wertminderung
  • Gutachterkosten
  • Aufwandspauschalen
  • Reparaturbestätigungskosten
  • Auslagenpauschale
  • Finanzierungsgebühren
  • Anwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Arztkosten
  • Schmerzensgeld
  • Arbeitsausfall

Wenn durch den Unfall weiterführende Ansprüche entstehen, können Sie diese natürlich ebenso geltend machen.

Mindest-Schadenshöhe für KFZ Schadengutachten

Von der Gesetzgebung ist für ein Bagatellschaden eine sogenannte Bagatellgrenze [Wikipedia: „Bagatellgrenze“] festgelegt. Diese entscheidet darüber, ob für die Regulierung Ihres KFZ Schades ein Schadengutachten erforderlich ist oder nicht. Die Bagatellgrenze beläuft sich auf ca. 750€ incl. Mwst.

Falls das an Ihrem Fahrzeug verursachte Schaden oberhalb der Bagatellgrenze liegt, sollten Sie definitiv einen KFZ Gutachter einschalten. Andernfalls kommt die gegnerische Versicherung mit der Regulierung durch einen Kostenvoranschlag viel zu gut davon. Dieser Kostenvoranschlag beinhaltet nämlich nur die reinen Reparaturkosten ohne weitere entstandenen Kosten.

Da Sie als Leie nie selbst erkennen können, ob der Schaden über oder unter der Bagatellgrenze liegt, suchen Sie am besten immer Ihren KFZ Sachverständigen auf und fragen nach seiner Meinung. Die tatsächliche Schadenhöhe liegt nämlich in den allermeisten Fällen um ein weiteres über der Bagatellgrenze. Seien Sie versichert, Sie schätzen es fasst immer falsch ab. Denn auch ein scheinbar einfacher Rempler kann unter der Oberfläche erhebliche Beschädigung angerichtet haben.

Falls die Bagatellgrenze nicht überschritten wurde, wird ein seriöser KFZ Gutachter Sie darauf hinweisen und von der Erstellung eines detaillierten KFZ Schadengutachtens abraten. In diesem Fall haben Sie aber immer noch das Recht, sich von dem KFZ Gutachter oder von einer KFZ Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen lassen, welche auch von der gegnerischen Versicherung erstattet wird.

Inhalt eines KFZ Schadengutachtens

Ein Schadengutachten wird immer für die Schäden an Ihrem Fahrzeug erstellt, die Ihnen durch den genannten Unfall entstandenen sind. Vorherige Schäden an einer anderen Stelle ihres Fahrzeugs werden zwar mit dokumentiert, beispielsweise für die Ermittlung des Fahrzeugwertes, werden aber bei die Kalkulation der Schadenhöhe nicht einbezogen. Bitte berücksichtigen Sie, dass im Falle von Überlagerung von neuer und alter Schäden mit Abzügen zu rechnen ist.

Im Detail beinhaltet ein Schadengutachten folgende wichtige Daten:

  • Daten zu Ihrem Fahrzeug mit Typ, Serienausstattung und Sonderausstattung, Reifengröße, Profiltiefen, Kilometerstand
  • Den allgemeinen Zustand Ihres Fahrzeugs
  • Angabe zur Verkehrssicherheit Ihres beschädigten Fahrzeugs nach dem Schadensereignis
  • Den detaillierten Schadenumfang, d.h. die Darstellung aller beschädigten Baugruppen
  • Die ausführliche Aufführung aller benötigten Ersatzteile und Preise
  • Ermittlung aller Reparatur- und Lackierkosten.
  • Die Reparaturdauer in Arbeitstagen ohne Stand und Wartezeiten
  • Eventuelle Umbaukosten für Sondereinbauten, Radioanlage oder spezieller Innenausstattung
  • Anspruch auf Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung pro Tag
  • Ermittlung der Wertminderung, falls es durch den Unfall dazu gekommen ist

Im Falle eines Totalschadens beinhaltet das KFZ Schadengutachten zusätzlich den Wiederbeschaffungswert und den Restwert des Fahrzeugs.

Vorteile eines KFZ Schadengutachten

Grundsätzlich dient das KFZ Gutachten (oft auch Schadengutachten oder Unfallgutachten) im Kfz Haftpflichtschadenfall als Regulierungsgrundlage. Lassen Sie ein Schadengutachten grundsätzlich immer von einem unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen durchführen. Das Schadengutachten sollte frei von jeglicher Interessengruppe erstellt worden sein.

Weiterhin dient das Schadengutachten als Beweissicherung. Sie enthält eine detaillierte Dokumentation des Schadens welche nach einer Reparatur bei Unstimmigkeiten hergenommen werden kann. Beispielsweise falls die Reparatur nicht sach- und fachgerecht durchgeführt oder der Schaden nicht voll umfänglich behoben wurde.

Das Schadengutachten dokumentiert den exakten Schadenumfang auch für den späteren Verkauf. Wenn Sie Ihr Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen möchten, müssen Sie alle Reparaturen angeben. Dieses Prinzip des deutschen Rechtes nennt sich „Treu und Glauben“: Der Vertragspartner ist verpflichtet, alle Faktoren für die Wertbemessung zu offenbaren (Offenbarungspflicht).

Ablauf Gutachtenerstellung

  • 1. Kontaktaufnahme und Besichtigung

    Nehmen Sie mit uns zunächst telefonisch oder über das Kontaktformular den ersten Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin. Wie vereinbart kommen wir dann voll ausgestattet zum Unfallfahrzeug. Sie müssen keine Mühe auf sich nehmen und zu uns fahren.

  • 2. Beauftragung und Schadensaufnahme

    Der KFZ Gutachter bespricht mit Ihnen vor Ort alle weiteren Schritte. Dabei findet eine offizielle Beauftragung zur Gutachten-Erstellung statt.

    Der KFZ Gutachter begutachtet das Fahrzeug und stellt Fragen zum Unfallhergang und dem durch dadurch entstandenen Schaden.

    Der KFZ Gutachter dokumentiert das Fahrzeug anhand von Lichtbildern, zunächst gesamthaft außen und innen und im nächsten Schritt den genauen Schadensbereich aus verschiedenen Winkeln.

    Falls am Fahrzeug nicht zugängliche Stellen unterhalb der Karosserie ebenfalls dokumentiert werden müssen, informiert der KFZ Gutachter Sie darüber und demontiert gegebenenfalls zur vollständigen Schadenaufnahme diese Bauteile. Falls die Besichtigung in einer Werkstatt durchgeführt wird, werden Bauteile von einem spezialisierten Mechaniker vor Ort innerhalb weniger Minuten sodass man mit der Dokumentation fortsetzen kann. Demontierte Bauteile werden selbstverständlich im Anschluss wieder angebracht.

    Bei erheblichen Unfallspuren an den Achsen muss das Fahrzeug höchstwahrscheinlich für eine Achsvermessung auf den Messstand. Der KFZ Gutacher dokumentiert auch dies.

    Hat der Sachverständige den Schaden komplett aufgenommen, wird er Ihnen alle Schäden eins nach dem anderen erklären. Er geht darauf ein, was instand gesetzt bzw. ausgetauscht oder lackiert werden muss. Selbstverständlich können Sie jederzeit Fragen stellen.

    Abschließend bespricht der KFZ Gutachter mit Ihnen den weiteren Ablauf.

  • 3. Erstellung des Schadengutachtens

    Nach der Begutachtung und der Aufnahme beginnt der Sachverständige mit der Erstellung des KFZ Schadengutachtens.

    Er wählt die Fotos aus, welche die Schäden sehr gut wiedergeben und markiert auf diesen jeweils die beschädigten Stellen.

    Der KFZ Gutachter kalkuliert aus den dokumentieren Informationen und Bildern die angefallenen Reparaturkosten.

    Falls erforderlich ermittelt der KFZ Gutachter den Wiederbeschaffungswert und dem Restwert Ihres beschädigten Fahrzeugs.

    Nach Ermittlung aller Zahlen und Kosten, erstellt der Kfz-Gutachter zusätzlich die nötigen Beitexte und erzeugt das fertige Schadengutachten.

  • 4. Übergabe des Schadengutachtens

    Zu guter letzt übergibt der KFZ Gutachter dem Auftraggeber ein Exemplar des fertigen Schadengutachtens. Ein weiteres Exemplar wird zur Regulierung an die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers versandt.

  • 5. Begleitung während Schadensabwicklung

    Sollte die gegnerische Versicherung bei der Schadensabwicklung Kürzungen vornehmen oder andere Probleme verursachen, begleiten wir selbstverständlich unsere Kunden bis zum Abschluss des Vorgangs Schadens und nehmen bei technischen Abzüge eine professionelle Stellungnahmen.

KFZ Vorbereitung für die Begutachtung

Der Pflegezustand Ihres Fahrzeugs ist für die Begutachtung sehr wichtig. Zum Einen zieht es den Wiederbeschaffungswert nach unten und zum Anderen erschwert es die Dokumentation der einzelnen Beschädigungen während der Begutachtung. Beispielsweise kann ein Schmutzfilm auf der Karosserie kleinere Kratzer überdecken, welche durch das Schadensereignis entstanden sind.

Um die Schäden besser zur Geltung zu bringen, insbesondere auf den Lichtbildern, bereiten Sie Ihr Fahrzeug entsprechend vor. Aber verwenden Sie dabei nur reines Wasser und keine Reinigungsmittel oder Politur.

Wer trägt die Kosten für ein KFZ Schadengutachten?

Falls der Unfall von Unfallgegner verursacht worden ist, müssen die Kosten für ein Kfz Schadengutachten ab einer Schadenhöhe oberhalb der Bagatellgrenze (750 € bis 1.000 €) von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden. Zusätzlich steht Ihnen rechtmäßig das Hinzuziehen eines KFZ Gutachters Ihrer Wahl zu.

Bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze übernimmt die gegnerische Versicherung die Kosten für das KFZ Schadengutachten nicht. Ein seriöser KFZ Gutachter wird Sie aber darauf hinweisen und von der Erstellung eines detaillierten KFZ Gutachtens abraten. In diesem Fall haben Sie aber immer noch das Recht, sich von dem KFZ Gutachter oder von einer KFZ Werkstatt einen Kostenvoranschlag für die Reparatur erstellen lassen. Die Gebühren für den Kostenvoranschlag müssen von dem Schädiger oder dessen Versicherung übernommen werden.

Volle oder anteilmäßige Kostenübernahme des KFZ Schadengutachtens

Damit die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für das KFZ Schadengutachten in vollem Umfang übernimmt, dürfen Sie keine Teilschuld an dem Unfall gehabt haben, d.h. der Unfallgegner hat 100% Schuld. Sollten Ihnen allerdings eine Teilschuld an dem Unfall zugesprochen werden, müssen Sie leider die Kosten für das KFZ Schadengutachten im selben Anteil übernehmen. Sie erhalten beispielsweise eine Teilschuld von 50:50, müssen die Kosten für das KFZ Gutachten zu 50% von Ihnen und zu 50% von der gegnerischen Versicherung getragen werden.

Auch bei Schuld(-gefühl) den KFZ Gutachter aufzusuchen

Sie waren in einem Unfall verwickelt und haben das Gefühl, Sie seien 100% Schuld. Lassen Sie sich von Ihrem Gefühl nicht täuschen. Der KFZ Gutachter kann Ihnen helfen, eine Rekonstruktion des Unfallhergangs zu erstellen. Daraus ergeben sich oft Erkenntnisse, die dazu führen, dass Sie nur eine Teilschuld oder sogar eine Unschuld erhalten oder sogar ein Betrugsfall bewiesen werden kann.

Tricks der gegnerischen Versicherung

Sehr oft versucht die gegnerische Versicherung dem Geschädigten ein verlockendes Angebot für Schadenfall zu machen. Vergessen Sie dabei nicht, dass Versicherungen immer im eigenen Interesse handeln. Sie haben immer das Recht auf einen KFZ Sachverständigen Ihrer Wahl, der den Schaden an Ihrem Fahrzeug neutral bewertet und ein Schadengutachten erstellt.